Mitglieder

Mitgliederkategorien

Ordentliche Mitglieder
Ordentliches Mitglied kann nur werden, wer ordentliches Mitglied der Schweizerischen Gesellschaft für Radiologie ist, spezialisiert auf interventionelle und/ oder vaskuläre Gefässerkrankungen, sowie die jährliche Mitgliedergebühr ausrichtet.

Nachdem das Aufnahmegesuch zuhanden des Generalsekretärs eingereicht wurde, muss der Kandidat für die ordentliche Mitgliedschaft vom Vorstand genehmigt werden. Das Aufnahmegesuch, kann ohne Angaben von Gründen abgelehnt werden. Nur ordentliche Mitglieder können Vorstandsmitglieder werden.

Ehrenmitglieder
Der Titel der Ehrenmitgliedschaft wird auf Vorschlag des Präsidenten durch den Vorstand als eine besondere Auszeichnung für Menschen, die wesentlich zur Entwicklung und / oder Förderung der vaskulären Bildgebung und interventionelle Radiologie beigetragen haben vergeben. Die Ehrenmitgliedschaft ist kostenlos und zwei Jahre gültig.

Gönner
Der Titel des Gönners wird vom Vorstand auf Antrag des Kassiers oder des Präsidenten an natürliche oder juristische Personen verliehen, welche die Forschung und Bildgebung in der interventionellen Radiologie fördern, oder eine partnerschaftliche Beziehung zu der Gesellschaft aufbauen wollen, sowie den Jahresbeitrag entrichten.

Corresponding Members
Ärzte ausserhalb der Schweiz, welche sich spezifisch mit der vaskulären Bildgebung oder der interventionellen Radiologie befassen und die Jahresgebühr entrichten, sind Corresponding Members.
Nach Antrag auf Mitgliedschaft an den Generalsekretär, müssen Kandidaten vom Vorstand genehmigt werden. Dieser kann ohne Angaben von Gründen das Gesuch ablehnen. Die Corresponding Members erhalten auf Wunsch den Newsletter. Die Mitgliedschaft währt für den Corresponding Member zwei Jahre.

Juniormitglieder
Für eine Juniormitgliedschaft in Betracht zu kommen, muss der Antragsteller Assistenzarzt in der Schweiz oder in der EU sein.
Das Aufnahmegesuch ist zuhanden des Generalsekretärs einzureichen, danach muss der Kandidat für die Juniormitgliedschaft vom Vorstand genehmigt werden. Das Aufnahmegesuch, kann ohne Angaben von Gründen abgelehnt werden.
Die Juniormitglieder profitieren von einem Vorzugspreis, haben Zugang zu allen Vorteilen der Gesellschaft und können an allen Sitzungen teilnehmen, sie sind jedoch an der Generalversammlung nicht stimmberechtigt.